Elektromobilität im Betrieb: Die Vorteile von E-Autos in der Flotte

Elektromobilität im Betrieb: Die Vorteile von E-Autos in der Flotte

In Österreich gewinnen E-Firmenwagen an Beliebtheit – vor allem durch die steuerlichen Vorteile, die die Regierung für diese umweltfreundliche Option bietet. Als führender Anbieter von Fahrtenbüchern und mit eigener Erfahrung einer E-Flotte im Betrieb teilen wir gerne unsere Insights zu diesen Entwicklungen. Im Artikel erfahren Sie, wie Unternehmen von diesen Vorteilen profitieren können und warum ein genau geführtes Fahrtenbuch auch für E-Firmenwagen entscheidend bleibt.

Was bedeutet der Sachbezug bei Firmenwagen?

Der Sachbezug ist eine steuerliche Abgabe auf geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer zahlen, wenn sie einen Firmenwagen auch privat nutzen. Der zu versteuernde Betrag wird als Prozentsatz des Fahrzeugwertes berechnet und erhöht das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeiters.

E-Autos und die Befreiung vom Sachbezug

Bei Firmenwagen, die rein elektrisch betrieben werden, entfällt in Österreich der Sachbezug für die Privatnutzung vollständig. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie ein Firmen-E-Auto ohne zusätzliche Steuerbelastung privat nutzen können. Unternehmen wiederum profitieren, da dieser Vorteil als Anreiz für potenzielle Mitarbeiter dient und das Unternehmensimage in Bezug auf Nachhaltigkeit stärkt.

Ein Beispiel: Ein herkömmlicher Firmenwagen mit Verbrennungsmotor wird in Österreich in der Regel mit 1,5 % des Anschaffungswertes monatlich als geldwerter Vorteil versteuert, was zu einer nicht unerheblichen jährlichen Belastung führt. Diese entfällt bei einem E-Auto vollständig, was den Arbeitnehmer netto deutlich entlastet.

Sachbezug, Reichweite & Co – Worauf Unternehmen achten sollten

Die steuerliche Befreiung vom Sachbezug gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden. Hybridmodelle oder Plug-in-Hybride profitieren von dieser Regelung nicht und werden weiterhin regulär versteuert.

Es ist daher ratsam, beim Kauf eines neuen Firmenwagens genau zu prüfen, ob ein reines E-Modell den Anforderungen entspricht.

Bei der Entscheidung zwischen rein elektrischen Fahrzeugen und Hybridmodellen sollten Unternehmen die betrieblichen Anforderungen an die Reichweite genau im Blick behalten.

Ein typisches E-Firmenauto wie etwa der VW ID.4 bietet eine Reichweite von bis zu 570 Kilometern – ausreichend für viele Pendelstrecken und Außendienstfahrten im Stadt- und Nahbereich.

Hybridfahrzeuge bieten die Flexibilität eines zusätzlichen Verbrennungsmotors zum Elektromotor. Das kann vorteilhaft sein, wenn längere Strecken ohne Ladepausen notwendig sind oder die Ladeinfrastruktur in den Einsatzgebieten noch begrenzt ist.

Plug-in-Hybride (PHEV) hingegen haben größere Batterien, die extern aufgeladen werden können und eignen sich besonders gut für den Stadtverkehr mit Lademöglichkeiten.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob die Reichweite eines reinen Elektrofahrzeugs die täglichen Anforderungen erfüllt oder ob ein Hybridmodell für den flexibleren Einsatz besser geeignet ist.

Bei der Anschaffung von Hybridmodellen sollte man jedoch zusätzlich bedenken, dass Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in der EU nur bis 2035 erlaubt sind.

Es ist davon auszugehen, dass Hybride und Plug-in-Hybride ab 2035 ebenfalls nicht mehr zugelassen werden, da sie zumindest teilweise mit CO₂-ausstoßenden Verbrennungsmotoren betrieben werden. Ausnahmen sind zwar für Fahrzeuge vorgesehen, die ausschließlich mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden, wie die Regelung tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Steuerliche Vorteile für das Unternehmen

Die Entscheidung für einen Elektro-Firmenwagen ist nicht nur für Mitarbeiter attraktiv, sondern bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile fürs Unternehmen.

Neben der Möglichkeit, die Umwelt zu schonen und das Image als nachhaltiger Arbeitgeber zu fördern, profitieren Unternehmen von steuerlichen Erleichterungen in den Bereichen Vorsteuerabzug, Abschreibung und geringeren Betriebsführungskosten.

 

Vorsteuerabzug

Ein großer Vorteil für Unternehmen, die sich für Elektro-Firmenwagen entscheiden, ist die Möglichkeit des vollen Vorsteuerabzugs.

Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zu einem Anschaffungswert von 40.000 Euro inklusive USt. kann das Unternehmen die Vorsteuer vollständig abziehen. Das bedeutet, dass Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer auf den Kaufpreis vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Für Fahrzeuge, deren Anschaffungswert zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro inklusive USt. liegt, ist der Vorsteuerabzug anteilig möglich. Der 40.000 Euro überschreitende Betrag kann nicht mehr in der Abschreibung berücksichtigt werden.

Elektroautos über 80.000 Euro sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Durch diesen Vorsteuerabzug senken sich die Nettokosten des Fahrzeugs erheblich, wodurch Elektroautos im direkten Vergleich zu Verbrennern finanziell attraktiver werden. Diese Regelung stellt einen erheblichen Kostenvorteil für Unternehmen dar und senkt die Anschaffungskosten nachhaltig.

Keine NoVA für E-Autos

In Österreich sind rein elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, die sonst beim Kauf von konventionellen Fahrzeugen anfällt.

Die NoVA wird normalerweise basierend auf den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs berechnet und kann bei Verbrennern je nach Verbrauch erheblich sein.

Da E-Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, entfällt die NoVA vollständig, was einen finanziellen Vorteil beim Kauf eines Elektrofahrzeugs bedeutet und den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität zusätzlich fördert.

Geringere Betriebskosten

Elektrofahrzeuge sind nicht nur emissionsärmer, sondern auch in den Betriebskosten oft erheblich günstiger als herkömmliche Verbrenner. Die wichtigsten Einsparungen ergeben sich in folgenden Bereichen:

• Wartungskosten

Elektroautos benötigen aufgrund ihres einfacheren technischen Aufbaus weniger Wartung als Verbrenner, die auf regelmäßige Ölwechsel, Abgasanlagenpflege und diverse Motorkomponenten angewiesen sind. Die jährlichen Wartungskosten können daher für E-Autos deutlich reduziert werden.

• Treibstoffkosten

Mit der Möglichkeit, das E-Fahrzeug kostengünstig an betriebseigenen Ladestationen aufzuladen oder von vergünstigtem Ökostrom zu profitieren, sind die laufenden Kosten für Strom deutlich niedriger als die Benzin- oder Dieselpreise.

Unternehmen mit eigener Photovoltaikanlage können sogar praktisch kostenfrei tanken.

Nicht zu vergessen: der strategische Nutzen fürs Unternehmen

Zusätzlich zu den steuerlichen Erleichterungen und geringeren Betriebskosten ist der Einsatz von Elektro-Firmenwagen auch strategisch von Vorteil. Unternehmen, die E-Autos in ihrer Flotte einsetzen, positionieren sich als umweltbewusst und innovativ – Eigenschaften, die sich positiv auf das Unternehmensimage auswirken.

In Zeiten des steigenden Umweltbewusstseins kann ein solcher Schritt helfen, das Unternehmen als modernen Arbeitgeber darzustellen und damit auch auf potenzielle Fachkräfte anziehend zu wirken.

Insgesamt stellen Elektro-Firmenwagen also eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Wahl für Unternehmen dar, die von direkten steuerlichen Ersparnissen, niedrigeren laufenden Kosten und einem verbesserten Image profitieren möchten.

Wichtig auch bei E-Autos: Fahrtenbuch führen

Das Führen eines Fahrtenbuchs bleibt auch bei Elektro-Firmenwagen notwendig. Ein präzises Fahrtenbuch dokumentiert die dienstliche und private Nutzung des E-Fahrzeugs und schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt.

Gerade bei Steuerprüfungen hilft das Fahrtenbuch, die berufliche Nutzung eindeutig nachzuweisen und potenzielle Nachzahlungen zu vermeiden. Es wird damit zu einem echten Pluspunkt für die betriebliche Organisation und sorgt dafür, dass steuerliche Abzüge klar und nachvollziehbar geltend gemacht werden können.

Die Omega Fahrtenbücher bieten hierfür eine praktische Lösung, die auch den Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation entspricht.

Gute Fahrt und viel Erfolg bei der Auswahl des idealen E-Autos für Ihre Firmenflotte – wir freuen uns, wenn unsere Tipps dabei eine Unterstützung sind!