Rechnungsbücher von OMEGADruck

Neue Rechnungsbücher nach Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer:

Kleinunternehmer sind Unternehmer die über einen Wohn,- oder Firmensitz in Österreich verfügen und die Umsatzgrenze von € 30.000,– jährlich nicht überschreiten.

Aufgrund dieser Tatbestände wird dem Kleinunternehmer die Umsatzsteuerfreiheit eingeräumt. Eine UID-Nummer wird vom Finanzamt dann nur auf Antrag hinzugeteilt. Wichtig für Rechnungen: Entscheidet man sich für die Umsatzsteuerfreiheit darf man in den Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und die UID-Nummer nicht anführen. Macht man das trotzdem, obwohl man keine Optionserklärung angibt, schuldet man dem Finanzamt die Umsatzsteuer Kraft Rechnung und hat aber dennoch keinen Vorsteuerabzug! Man muss jedoch einen klaren Hinweis auf die Steuerfreiheit geben, z.B. durch den Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

Dieser Hinweis findet sich in unseren Rechnungsbüchern 952 OK (A6 quer) und 955 OK (A5 hoch) am unteren Rand jedes Rechnungsformulars!

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