Mit dem Fahrrad zum Termin: Ein Guide zum grünen Kilometergeld

Der Frühling steht in den Startlöchern und die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, klingt mehr als verlockend. Umweltschonend, gesund und zeitsparend sind nur drei der Vorteile, die das Radfahren privat attraktiv machen. Und es gibt noch einen weiteren Pluspunkt: Dienstlich gefahrene Kilometer können von der Steuer abgesetzt werden.


Wenn Sie vor haben, zukünftig mit dem Rad zu Ihren Kunden zu fahren, ist das eine umweltfreundliche, kostengünstige und gesundheitsfördernde Alternative zum Autofahren. Außerdem sparen Sie Zeit und Nerven – Staus und Parkplatzprobleme werden Ihnen wahrscheinlich wie Relikte aus einer anderen Zeit vorkommen. Doch welche steuerlichen Optionen ergeben sich bei der gesunden Fortbewegungsvariante für Arbeitnehmer und Selbstständige?

Als Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zum Kundentermin

Als Arbeitnehmer profitieren Sie doppelt. Verwenden Sie das Fahrrad für berufliche Fahrten, kann das Kilometergeld mit 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Begrenzt wird die Pauschalabgeltung mit 570 Euro pro Jahr. Auf Basis der 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer entspricht das Dienstfahrten von 1.500 Kilometern.

Als private Fahrten mit dem Fahrrad gelten die Fahrt von Ihrem Wohnort zur Arbeit und retour. Diese Fahrten werden bei Ihrer laufenden Lohnverrechnung durch Verkehrsabsetzbetrag und eventuell das Pendlerpauschale berücksichtigt.

Einige Unternehmen in Österreich unterstützen ihre Mitarbeiter im Rahmen von Programmen zur betrieblichen Gesundheit zusätzlich mit einem Fahrradleasing oder vergüten die Kosten für Fahrradschloss und Helm.

Unternehmer: überwiegend betriebliche Nutzung

Wird das Fahrrad vom Unternehmer überwiegend betrieblich genutzt, also zu mehr als 50 Prozent, können die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden. Bei Selbstständigen zählen dazu auch die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Betrieb. Einzige Voraussetzung: Der Kauf des Fahrrads liegt nicht über 1.000 Euro. Die bisherigen Anschaffungskosten lagen bei 800,- Euro und wurden 2023 auf 1.000 Euro erhöht.

Fallen höhere Anschaffungskosten an, müssen diese über die betriebliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Das ist in der Regel ein Zeitraum von fünf Jahren.

Tipp: Rechnungen gut aufbewahren. Sie können als Selbstständiger auch laufende Reparaturen Ihres Fahrrads steuerlich geltend machen.

Nutzen Sie Ihr Fahrrad überwiegend betrieblich kann die amtliche Kilometerabgeltung in der Höhe von 0,38 Euro nicht in Anspruch genommen werden.

Unternehmer: überwiegend private Nutzung

Wird das Fahrrad zu mehr als 50 Prozent privat genutzt, können Sie Ihre dienstlichen Fahrten mittels Kilometerpauschale abgelten lassen. Analog zum angestellten Dienstnehmer sind das 0.38 Euro pro Kilometer mit einer Begrenzung von 570 Euro pro Jahr oder betrieblichen Fahrten von 1.500 Kilometern.

Wie mache ich meine Kosten geltend

Voraussetzung ist – wie beim KFZ auch – das Führen eines Fahrtenbuchs. Darin wird jede Fahrt, beruflich und privat, dokumentiert: Datum, Adresse des Abfahrtsortes, Adresse des Ankunftsortes, die gefahrenen Kilometer und der Zweck der Fahrt, also dienstlich oder privat.

Wir hoffen, dass wir ein wenig Aufklärung rund ums Fahrtenbuch leisten konnten und wünschen eine gute & grüne Fahrt!

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