Steuern sparen mit dem E-Bike in der Firmenflotte
Die Mobilitätswende im Berufsalltag nimmt Fahrt auf. E-Bikes stehen dabei nicht nur für nachhaltige Mobilität, sondern bieten auch steuerliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Immer mehr Firmen integrieren deshalb E-Bikes in ihren Fuhrpark und profitieren gleich doppelt: Durch ein grüneres Firmenimage und attraktive Steuerersparnisse. Doch was genau macht das E-Bike als Firmenrad so attraktiv und wie können Mitarbeiter davon profitieren? In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen auf den Grund.
Das E-Bike als Firmenrad gewinnt immer mehr an Bedeutung, und das aus gutem Grund. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern E-Bikes zur Verfügung stellen, setzen nicht nur ein Zeichen für Umweltschutz und Gesundheitsförderung, sondern bieten ihren Angestellten auch zahlreiche direkte Vorteile. Hier sind einige Gründe, wie Ihre Mitarbeiter von einem E-Bike als Firmenfahrzeug profitieren können:
- Finanzielle Ersparnis: Über Leasing-Modelle oder Gehaltsumwandlungen kann das E-Bike steuerlich begünstigt werden. So können Mitarbeiter ein hochwertiges E-Bike oft zu deutlich geringeren Kosten fahren, als wenn sie es privat kaufen würden.
- Gesundheitsförderung: Regelmäßiges Radfahren fördert die Fitness und das allgemeine Wohlbefinden. Dabei unterstützt der elektrische Antrieb beim Überwinden von Steigungen oder längeren Strecken, sodass auch weniger trainierte Mitarbeiter motiviert werden, das Rad häufiger zu nutzen.
- Flexibilität im Verkehr: Mit dem E-Bike lassen sich Staus umgehen, und die Suche nach einem Parkplatz in der Stadt entfällt. So kann oft Zeit im Berufsverkehr gespart werden.
- Umweltschutz: E-Bikes sind eine umweltfreundliche Alternative zu Autos, insbesondere für kürzere Strecken. Sie produzieren keine direkten Emissionen und tragen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks bei.
- Stressabbau: Das Fahren mit dem E-Bike kann helfen, den Kopf nach einem langen Arbeitstag freizubekommen. Die Bewegung an der frischen Luft kann Stress reduzieren und die mentale Gesundheit fördern.
- Weniger Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln: Gerade bei hohem Verkehrsaufkommen oder unvorhergesehenen Verzögerungen kann ein E-Bike eine zuverlässige und sichere Alternative zum öffentlichen Verkehr bieten.
Mitarbeiterinnen: Steuern sparen mit Fahrtenbuch
In Österreich haben Arbeitnehmer, die ein E-Bike für berufliche Fahrten nutzen, die Möglichkeit, Kilometergeld geltend zu machen. Aktuell beträgt der Satz für Fahrräder und E-Bikes 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer. Das kann, vor allem bei regelmäßigen beruflichen Fahrten, steuerschonend auswirken.
Wie aber stellt man sicher, dass diese beruflichen Fahrten auch tatsächlich anerkannt werden? Hier kommt das Fahrtenbuch ins Spiel. Es dient als Dokumentationsmittel, um den Umfang der beruflichen E-Bike-Nutzung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Und es geht nicht nur um die bloße Dokumentation der gefahrenen Kilometer. Es ist auch entscheidend, den Zweck jeder Fahrt, das genaue Datum und die gefahrene Strecke festzuhalten.
Kernpunkte
- In Österreich können Arbeitnehmer für berufliche Fahrten mit dem E-Bike ein Kilometergeld von 0,38 Euro pro Kilometer geltend machen.
- Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist essenziell, um die berufliche Nutzung eines E-Bikes gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
- Die Kombination aus umweltbewusstem Verhalten und steuerlichen Anreizen macht das E-Bike zu einer immer attraktiveren Option zum Dienstauto.
E-Bikes: Wie Sie als Unternehmen profitieren
Vorsteuerabzug: Unternehmen, die E-Bikes für betriebliche Zwecke anschaffen, können die Vorsteuer zurückerstattet bekommen. Das bedeutet, dass die beim Kauf anfallende Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden kann.
Investitionsprämie: Zur weiteren Förderung der Anschaffung von E-Bikes bietet der Staat eine Investitionsprämie von 14 % an. Diese Prämie wird direkt auf die Anschaffungskosten angerechnet und reduziert so die Investitionskosten.
Abschreibung: Die Kosten für den Kauf von E-Bikes können über einen Zeitraum von sieben Jahren im Anlagevermögen des Unternehmens abgeschrieben werden. Dadurch wird der Gewinn des Unternehmens in diesem Zeitraum reduziert, was wiederum steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Dienstrad-Leasing: Unternehmen können ihren Mitarbeitern E-Bikes auch als Dienstrad-Leasing anbieten. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des E-Bikes. Der Mitarbeiter kann das E-Bike auch privat nutzen und erhält dafür einen geldwerten Vorteil, der jedoch steuerlich begünstigt ist.
Voraussetzungen
Damit Unternehmen die steuerlichen Vorteile für E-Bikes in Anspruch nehmen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das E-Bike muss als Betriebsvermögen des Unternehmens gelten.
- Die betriebliche Nutzung des E-Bikes muss mindestens 50 % betragen.
- Das E-Bike muss eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h haben.
- Die Nenndauerleistung des Elektromotors darf höchstens 600 Watt betragen.
Kernpunkte
- Unternehmen in Österreich können von erheblichen steuerlichen Vorteilen bei der Anschaffung von E-Bikes profitieren.
- Neben direkten Steuervorteilen gibt es auch die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings für Arbeitnehmer.
- Um die genannten Vorteile in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte betriebliche und technische Voraussetzungen erfüllt sein.
#OmegaDruck
E-Bikes im Fuhrpark bieten eine Reihe von steuerlichen Vorteilen. Sie können als Unternehmen die Vorsteuer abziehen, eine Investitionsprämie erhalten und die Anschaffungskosten im Anlagevermögen abschreiben. Auch die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings bietet sich an. Mit einer E-Bike-Firmenflotte investieren Sie nicht nur in ihre ökologische Bilanz, sondern auch direkt in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit ihrer Belegschaft. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.